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                           Psychotherapie für Kinder & Jugendliche

Als approbierte Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche behandle ich
im Kostenerstattungsverfahren und rechne mit Krankenkassen ab, wenn Therapeutinnen mit Kassensitz Ihnen keinen Behandlungsplatz für Ihr Kind anbieten können bzw. die Wartezeit unzumutbar ist (länger als 3 Monate).

Sie können die Liste der Therapeut/innen für Kinder & Jugendliche auf der Homepage der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg erfragen:

                  www.kvbawue.de

Geben Sie Ihren Wohnort/ Postleitzahl ein und im Fachgebiet:
"Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeut/in"

In der Regel ist die Nachfrage nach einem Therapieplatz für Kinder-und Jugendlichentherapie größer als die vorhandenen Therapieplätze.
Wenn Sie über diesen Weg keinen Therapieplatz finden konnten, können wir einen Antrag auf eine "außervertragliche" psychotherapeutische Behandlung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
 

Anlass für ein Erstgespräch könnte sein:
- Schwere Krankheiten
- ständige Konflikte
- Gewalterfahrungen
- Trennung und Verlust von VAter oder Mutter
- untröstbar Schreien und Schlafprobleme beim Säugling
- Einnässen, Einkoten
- Schlafstörungen
- andauerndes Ängste
- Niedergeschlagenheit
- übermäßiger Rückzug, Kontakt- Beziehungsprobleme
- traumatische Erfahrungen wie z.B. ein Schock, Unfallerlebnis
  (auch als Beobachter/in)
- (pränatale) Bindungstraumatisieungen bei adoptierten Kindern
- körperliche Beschwerden ohne organischen Befund
- anhaltende Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen
- Konzentrations- und Arbeitsstörungen
- auffallend aggressives, verweigerndes Verhalten
- Essstörungen
- selbstverletzendes Verhalten
- starkes Konsumverhalten (Medien, Alkohol, Medikamente)
 

Eine Kinder- & Jugendlichentherapie hat folgende Ziele:
- eine seelische Verletzung zu lindern
- Stärkung
- Hoffnung
- etwas über sich zu lernen und dann besser mich sich umgehen können
- wieder wissen: Ich bin okay! und ....Ich kann (wieder) vertrauen.


Ablauf:
Die ersten Gespräche dienen dem Kennenlernen und der Aufklärung, ob eine
Behandlung notwendig ist.
Für die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie von mir nach dem Erstgespräch Formulare und Unterstützung.
Eine Psychotherapie und eine Psychotherspeut/in kann man ausprobieren.
Bis zu 5 Probesitzungen mit jeweils 50 Minuten werden von der Krankenkasse zunächst genehmigt.
Falls es sich in diesen Probesitzungen nicht gut anfühlt, kann man wechseln.
Der Wechsel sollte nach Möglichkeit mit dem/der bisherigen Therapeutin besprochen werden.
Bei Bewilligung der Behandlung von Ihrere Krankenkasse werden in der Regel auch Sitzungn mit den Eltern notwendig in einem Verhältnis 1:4.
  


Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern an eine/n Psychotherpeut/in wenden. Ab 15 Jahre können gesetzlich versicherte Jugendliche ihre Behandlung selbstständig bei der Krankenkasse beantragen.
Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme bei der Versicherung beantragen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen behandeln dich, wenn du nicht älter als 20 Jahre bist.
Wenn du älter sein solltest, dann kannst du dich an eine/n Psychologischen Psychotherapeutin für Erwachsene wenden.
Siehe kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: www.kv.bawue

Schweigepflicht:

Ich unterliege der Schweigepflicht. Die Gespräche sind vertraulich.
Es sei denn, ich bekomme eine ausdrückliche Erlaubnis.

 

 

 

 

©Marion Uhse - Praxis für Psychosoziale Gesundheit, Coaching & Psychotherapie  | m@rionuhse-coaching.de

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