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Psychotherapie für Kinder & Jugendliche
Als approbierte Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche behandle ich
im Kostenerstattungsverfahren und rechne mit Krankenkassen ab, wenn Therapeutinnen mit Kassensitz Ihnen keinen Behandlungsplatz für Ihr Kind anbieten können bzw. die Wartezeit unzumutbar ist (länger als 3 Monate).
Sie können die Liste der Therapeut/innen für Kinder & Jugendliche auf der Homepage der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg erfragen:
www.kvbawue.de
Geben Sie Ihren Wohnort/ Postleitzahl ein und im Fachgebiet:
"Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapeut/in"
In der Regel ist die Nachfrage nach einem Therapieplatz für Kinder-und Jugendlichentherapie größer als die vorhandenen Therapieplätze.
Wenn Sie über diesen Weg keinen Therapieplatz finden konnten, können wir einen Antrag auf eine "außervertragliche" psychotherapeutische Behandlung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Anlass für ein Erstgespräch könnte sein:
Eine Kinder- & Jugendlichentherapie hat folgende Ziele:
Ablauf:
Die ersten Gespräche dienen dem Kennenlernen und der Aufklärung, ob eine Behandlung notwrndig ist.
Für die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie von mir nach dem Erstgespräch Formulare und Unterstützung.
Eine Psychotherapie und eine Psychotherspeut/in kann man ausprobieren.
Bis zu 5 Probesitzungen mit jeweils 50 Minuten werden von der Krankenkasse zunächst genehmigt.
Falls es sich in diesen Probesitzungen nicht gut anfühlt, kann man wechseln.
Der Wechsel sollte nach Möglichkeit mit dem/der bisherigen Therapeut/in besprochen werden.
Bei Bewilligung der Behandlung von Ihrer Krankenkasse werden in der Regel auch Sitzungen mit den Eltern notwendig in einem Verhältnis 1:4.
In Ansprache mit dem betroffenen Kind oder dem/ der Jugendlichen erfolgen Eltern-Angehörigengespräche, die für die Bezugspersonen wichtig sein können.
Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern an eine/n Psychotherpeut/in wenden. Ab 15 Jahre können gesetzlich versicherte Jugendliche ihre Behandlung selbstständig bei der Krankenkasse beantragen.
Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme bei der Versicherung beantragen.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen behandeln dich, wenn du nicht älter als 17 Jahre bist.
Wenn du älter sein solltest, dann kannst du dich an eine/n Psychologischen Psychotherapeutin für Erwachsene wenden.
Siehe kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: www.kv.bawue
Schweigepflicht:
Ich unterliege der Schweigepflicht. Die Gespräche sind vertraulich.
Es sei denn, ich bekomme eine ausdrückliche Erlaubnis oder es läge eine Selbst- oder Fremdgefährdung vor.